Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Wunder Toilettenservice
Ein Unternehmen der Wunder Service GmbH
Geltung Grundlage aller jetzigen oder zukünftigen Angebote, Verträge und Leistungen sind die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäfts- und Leistungsbedingungen“ Eigentumsvorbehalt Sämtliche Anlagegüter und Handelsware bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Bei Kauf/ Mietkauf von Anlagegütern und Handelswaren bleiben diese bis zu Vertragserfüllung seitens des Auftraggebers Eigentum des Auftragnehmers.
Die Vertragsgegenstände gelten unabhängig von der Verbindung mit einem Grundstück nicht als dessen wesentlichen Bestandteile. Gerichtsstand Als vereinbarter Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers. Vertragsgegenstand Toilettenvermietung Gegenstand des Vertrages ist die Gestellung von mobilen Toiletten und deren Entsorgung.
Die Kabinen werden in funktionsfähigem Zustand geliefert. Der Service wird einmal pro Woche durchgeführt, wobei der Zeitpunkt der Leistung vom Vermieter festgelegt wird. Der Zugang zu den Kabinen ist vom Auftraggeber jederzeit zu gewährleisten. Falls der Zugang nicht sichergestellt ist, gilt die Leistung seitens des Auftragnehmers als erbracht. Reklamationen sind unverzüglich dem Vermieter zu melden, die entsprechende Beseitigung gewährleistet. Beanstandungen berechtigen nicht zur Kürzung der Mietzins Zahlung. Die Mindestmietdauer beträgt vier Kalenderwochen.
Aufstellung der Mietgegenstände/ Zugang und Besichtigungsrecht Die Verlegung der Mietgegenstände vom vertraglich festgelegten Standort bedarf der Zustimmung des Vermieters. Das Risiko der Verlegung ist auf Seite des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter jederzeit Zugang zu den Mietgegenständen zu gewähren, um jedwede Prüfung über Zustand und Funktionalität durchführen können. Der Mieter ist verpflichtet, den Zugang zu den Toilettenkabinen bis auf 5 m für LKW-Fahrzeuge befahrbar zu halten oder die Toilettenkabinen bis auf 5 m an das Servicefahrzeug zu bringen. Das gleiche gilt bei Abholung der Toilettenkabinen, ist der freie Zugang nicht gewährleistet, gilt die Servicetätigkeit als ausgeführt.
Der Kunde verpflichtet sich zum ausschließlichen Gebrauch der Mietgegenstände im Sinne des abgeschlossenen Vertrages. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen. Dies gilt insbesondere für Genehmigungen zum Aufstellen der Mietgegenstände auf öffentliche Straße, Wegen und Plätzen. Für die Einhaltung der Verkehrssicherheit haftet ausschließlich der Mieter. . Ist dies nicht der Fall, haftet der Mieter für Transportschäden und Bergungskosten. Benutzung Der Mieter verpflichtet sich zum ausschließlichen Gebrauch der Mietgegenstände im Sinne des Vertrages.
Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände sachgemäß zu behandeln sowie eine fachgerechte Wartung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten. Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ausgeschlossen Termine Bereitstellungs- oder Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie seitens des Auftragnehmers schriftlich bestätigt wurden. Haftung/ Pflichten des Mieters Aus nicht sachgemäßen Gebrauch resultierender Reparatur-, Reinigungs-, Ersatzteil- und sonstige Kosten sind vom Mieter zutragen.
Bei begründeten Mängelrügen haben wir zunächst das ausschließliche Recht auf zweimalige Nachbesserung, schlägt diese fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Der Mieter ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Vermieterin zur Untervermietung oder dauerhaften Gebrauchsüberlassung an Dritte berechtigt.
Der Mieter haftet für alle Schäden an Mietgegenständen, die aus unsachgemäßer oder missbräuchlicher Benutzung entstehen. Insbesondere trägt der Mieter das Risiko von Verlust und Diebstahl sowie jeglicher Beschädigung und vorzeitigem Verschleiß der Mietgegenstände. Die Verpflichtung zur Einrichtung des Mietzinses bleibt hiervon unberührt Aus nicht sachgemäßem Gebrauch resultierende Reparatur-, Reinigungs-, Ersatzteil- und sonstige Kosten sind vom Mieter zu Tragen. Der Mieter ist verpflichtet das Mietgerät gegen Umfallen durch Sturm zu sichern. Der Mieter haftet für Sturmschäden an Dritte, die durch umgewehtes Mietgerät entstehen. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstande ordnungsgemäß gegen Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl zu sichern.
Die Gefahr des von ihm zu vertretenden Untergangs, Verlustes, Diebstahl oder der Beschädigung des Mietgegenstandes trägt der Mieter. Im Falle des Eintretens eines dieser Ereignisse hat der Mieter der Firma Wunder Toilettenservice unverzüglich zu unterrichten. Für die Einhaltung der Verkehrssicherheitspflicht ist der Mieter verantwortlich. Bei missbräuchlicher Benutzung (auch durch Dritte), Brand, Vandalismus ( z.b. umwerfen, umfahren von Mobile WC), haftet der Mieter für entstehende Kosten von Reinigung, Reparatur oder Austausch des Mobile WC.
Bei Rückgabe von verschmutzten oder beschädigten Mietgegenständen einschließlich der Einrichtung, berechnen wir Reinigungs- und Reparaturkosten. Ebenfalls fallen Kosten bei einer erforderlichen Grundreinigung durch umgekippte Toilettenkabinen an, diese trägt der Auftraggeber, unberührt davon, wodurch der Schaden verursacht worden ist. Der Nachweis ordnungsgemäßer Rückgabe obliegt dem Auftraggeber.
Versicherung Insoweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, bleibt jeglicher Schadenersatzanspruch gegen den Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Höhenversicherungen für Kran WC sind vom Auftraggeber zu avisieren und kostenmäßig abzudecken. Der Mieter ist verpflichtet, schriftlich nachweislich, die Mietgegenstände gegen Feuer, Einbruch und Diebstahl zu versichern.
Beendigung der Mietzeit/ Rückgabe Der Mieter verpflichtet sich die Rückgabe unverzüglich zu avisieren. Das Mietverhältnis kann bis Freitag 12:00 Uhr telefonisch oder schriftlich beendet werden. Bis zur Abholung in der Service Tour haftet der Mieter weiterhin für das Mobil WC.
Zahlungsbedingungen Die Mietrechnungen für Toiletten und Reinigungsleistungen sind sofort netto zu zahlen. Aufrechnungen der Minderung von Entgelten , sowie Skonto sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig oder nicht ausdrücklich zugestanden ist auf Verlangen des Vermieters können gesonderte Zahlungsbedingungen (Vorkasse) festgelegt werden. Rechnungen aus jeglichen Vertragsarten für Mobile Raumeinheiten sind sofort netto zahlbar. Zahlungsverzug Für jede Mahnung gilt ein Kostensatz der Verwaltung von Euro 10,– als vereinbart.
Der Auftraggeber stimmt dem Empfang einer elektronischen Rechnung zu. Der Auftraggeber kann ein SEPA Basismandat / SEPA Firmenmandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt 10 Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Der Auftraggeber sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Bleibt der Mieter mehr als zehn Tagen nach erstem Mahndatum in Verzug , hat der Auftragnehmer das Recht, die Miet- und anderen Vertragsgegenstände sofort abzuholen . Die oben beschriebenen Rechte kommen auch im Falle der Eröffnung eines Vergleich- oder Konkursverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers zur Anwendung. Sonstige Bestimmungen Änderungen von Vertragsinhalten bedürfen der Schriftform. Rechnungen/Rechnungsstellung Bei Umschreibung einer Rechnung erheben wir eine Gebühr von 10,00 €.
WUNDER TOILETTENVERMIETUNG – Unternehmen der Wunder Service GmbH
Eine etwaige Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen lässt die Geltung der übrigen unberührt. Die AGB gilt auch
für Folgeaufträge egal ob telefonisch oder in Schriftform. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit diese nach jedem Auftragsende schriftlich zu widerrufen.